Konstruktionsbüro Michael Dotzel
Ihr Partner in Sachen Kransicherheit!!


Erstprüfungen, sowie Prüfungen nach wesentlichen Änderungen von Krananlagen nach §25 DGUV Vorschrift 52

und DGUV Grundsatz 309-001


Wir prüfen für Sie folgende Krananlagen bis 10.000 kg: *


1. Brückenkrane gem. § 25 DGUV Vorschrift 52


2. Schwenkkrane gem. § 25 DGUV Vorschrift 52


3. Portalkrane gem. § 25 DGUV Vorschrift 52


4. Wandlaufkrane gem. § 25 DGUV Vorschrift 52


5. Schienenkrane gem. § 25 DGUV Vorschrift 52


Hier einige Beispiele:

     


          Brückenkran                          Schienenbahn                      Wandlaufkran

 Schwenkkran                                 Portalkran

DGUV 52/53 finden Sie im Downloadbereich

* Für jede Prüfung ist vom Betreiber das Prüfgewicht (Nennlast*1,25), eine dementsprechende Hebebühne und das dementsprechendes Lastaufnahmemittel vor der Prüfung bereit zu stellen. Sollte eine Prüfung zum terminierten Zeit aus Verfehlungen des Betreibers nicht möglich sein ist der Prüfer berechtigt alle angefallenen Kosten dem Betreiber in Rechnung zu stellen.

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