Konstruktionsbüro Michael Dotzel
Ihr Partner in Sachen Kransicherheit!!


Beseitigungsanzeige nach Bay. Bauordnung.



Wir erstellen für Sie eine Beseitigungsanzeige nach (Art.57 Abs.5 BayBO) in 3-facher Ausfertigung, wenn Sie uns bei der Begehung des Bauwerkes folgendes übermitteln:

1. Welche Gemeinde oder Stadt?
2. Bauherr oder der Vertreter des Bauherrn?
3. Baugrundstück (Gemarkung, Flur-Nr., Adresse des zu beseitigten Objektes)
4. Baudenkmal?
5. Amtlicher Lageplan 


Den Vordruck für die Beseitigungsanzeigeanzeige finden Sie im Downloadbereich.



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